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LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 49/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 16.04.2012 - S 6 KR 568/11
- LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 49/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 17/11 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - kein …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 49/12
Nach der Veröffentlichung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12. September 2012 (B 3 KR 17/11 R - Juris) hat sie dem Kläger jedoch mit Schreiben vom 18. Januar 2013 mitgeteilt, dass sie von dem Genehmigungserfordernis mit sofortiger Wirkung absehen werde.Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich der geltend gemachten Vergütungsforderungen erfüllt, denn bis zur Entscheidung des BSG vom 12. September 2012 (a.a.O.) war die insoweit vor allem streitige Rechtsfrage, ob der Vergütungsanspruch für Krankentransporte von einer Vorabgenehmigung abhängt, nicht geklärt und wurde von den hiermit befassten Gerichten unterschiedlich bewertet.
- BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 49/12
Er ist dabei davon ausgegangen, dass derartige vertragliche Vereinbarungen im freien Spiel der Kräfte geschlossen werden und durch die Verpflichtung der Beklagten zur Versorgung der Versicherten einerseits und die Konkurrenz der Leistungserbringer andererseits im Ergebnis marktgerechte und möglichst günstige Bedingungen für die Versicherten erreicht werden (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - Juris zum Vertragsmodell bei der häuslichen Krankenpflege).
- LSG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - L 5 KR 113/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit über die Höhe der Entgelte von …
Auch das Landessozialgericht H hat in seinem Urteil vorn 23. Januar 2014 (L 1 KR 49/12) ausgeführt, dass die in § 133 Abs. 1 SGB V erwähnten Verträge mit den Leistungserbringern von den Krankenkassen frei auszuhandeln sind und es den Gerichten verwehrt ist, vertragliche Details zu regeln oder auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen, weil hierdurch in die Vertragsfreiheit der Beteiligten in unzulässiger Weise eingegriffen würde. - LSG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - L 5 KR 112/16
Krankenversicherung
Auch das Landessozialgericht Hamburg hat in seinem Urteil vorn 23. Januar 2014 (L 1 KR 49/12) ausgeführt, dass die in § 133 Abs. 1 SGB V erwähnten Verträge mit den Leistungserbringern von den Krankenkassen frei auszuhandeln sind und es den Gerichten verwehrt ist, vertragliche Details zu regeln oder auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen, weil hierdurch in die Vertragsfreiheit der Beteiligten in unzulässiger Weise eingegriffen würde.